Regeln

Regeln

Anlässe der erfa-GRUPPE

Mitglieder Firmen können sich mit maximal drei Personen zu den ordentlichen Veranstaltungen anmelden. Eine Ausnahme ist der Jahresendanlass, wo nur 2 Personen bei der Vollmitgliedschaft und 1 Person bei den Einzelmitgliedern zugelassen werden.

Interessierte Personen, die eine Mitgliedschaft bei der erfa-GRUPPE in Betracht ziehen sind gerne zu einem Anlassen als Gast willkommen. Bei der Anmeldung auf der Homepage in den Bemerkungen bitte eintragen „Gast von… (Name des einladenden Mitgliedes)". Danach kann ein Beitrittsgesuch gestellt werden. Der Vorstand entscheidet über den Antrag zur Mitgliedschaft.

Die Anmeldungen zu den Anlässen sollten immer erst auf Grund der Einladung erfolgen. Im Einladungsmail ist ein Link enthalten, mit dem man dann direkt auf die Anmeldeseite der Homepage gelangt. Name und Firma sind dann bereits ausgefüllt und es muss nur noch An- oder Abmeldung gewählt werden. Bitte erledigen Sie das bis spätestens 11 Uhr am Tag der Veranstaltung. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie nicht teilnehmen können, dann sollten Sie sich bitte Abmelden, dann bekommen Sie auch keine Erinnerung mehr vor dem entsprechenden Anlass

Die Anmeldebestätigung per Mail enthält einen Kalendereintrag, welchen sie nur anklicken müssen, damit er in Ihren Outlook Kalender übertragen wird.

„no shows“ kosten unnötig Geld und sind ärgerlich. Sie sind bereits angemeldet und können den Termin aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen, dann können Sie sich über den Abmeldelink in Ihrer Bestätigungsmail oder in Ihrem Outlook Kalendereintrag bis spätestens 11 Uhr am Veranstaltungstag wieder abmelden.

Mitglieder Daten:

Bitte melden Sie uns Adressen Mutationen und wenn Kontaktpersonen ändern. Es besteht die Möglichkeit, dass pro Mitglied noch eine weitere Adresse erfasst werden kann, an die ebenfalls eine Einladung versendet werden soll.

Die Verwendung und Weitergabe unserer Mitgliederadressen zu Werbezwecken, etc. ist ausdrücklich untersagt.

Mitglieder Beiträge:

Der Mitliederbeitrag beträgt im Jahr CHF 222.00.
Ausstehende Mitgliederbeiträge werden maximal zwei Mal gemahnt, danach wird die Mitgliedschaft sistiert.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils schriftlich per Ende Jahr möglich. Bei Kündigungen die nach dem 31.12. eingehen wird der reguläre Jahresbeitrag fällig.


Der Vorstand, im Februar 2017